Sie sind alkoholisiert im Auto, auf dem Roller oder Fahrrad von der Polizei erwischt worden.
Was sind nun die Konsequenzen, wenn Sie zuvor noch nie mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen sind?
Von “Freispruch” bis MPU wegen Alkohol können Ihnen nun verschiedene Szenarien blühen. In diesem Ratgeber klären wir glasklar auf, unter welchen Voraussetzungen Sie was zu befürchten haben.
Einige Faktoren entscheiden darüber, was Ihnen nun droht:
- Ersttäterschaft
Sie wurden zum ersten Mal mit Alkohol im Straßenverkehr erwischt. Es gab in der Vergangenheit keine anderen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, die Ihnen angelastet werden könnten.
Das ist eine gute Nachricht, denn bei Wiederholungstätern kennt das Gesetz keine Gnade.
Ihnen droht nämlich schon bei weniger Promille als Ersttätern der Führerscheinentzug und die MPU Anordnung.
- Höhe der Alkoholisierung
Ein zweiter Faktor ist die Höhe des Alkoholpegels, der bei Ihnen im Rahmen der Trunkenheitsfahrt gemessen wurde.
- Bis 0,5 Promille droht ihnen keine Strafe, sofern Sie keine Verkehrsgefährdung provoziert oder einen Unfall verursacht haben.
- Zwischen 0,5 ‰ und 1,09 ‰ haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen, sofern Sie Ersttäter sind. Ihnen droht ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten. Es wird keine MPU angeordnet. Sie erhalten jedoch 2 Punkte in Flensburg.
Sind Sie Wiederholungstäter, wird hier i.d.R. direkt eine MPU fällig! - Zwischen 1,1 und 1,6 Promille werden Sie, unabhängig von früheren Vergehen, meistens direkt zur MPU gebeten. Das Bundesverwaltungsgericht entschied 2021, dass keine Verkehrsgefährdung oder eine Unfallverursachung vorliegen muss, um eine MPU zu rechtfertigen, wenn der Blutalkoholwert zwischen 1,1 und 1,6 Promille gemessen wird.
Zudem wird Ihnen nun keine Ordnungswidrigkeit mehr zur Last gelegt, sondern eine Straftat.
Die Länge des Entzugs der Fahrerlaubnis hängt nun vom Einzelfall ab. - Ab 1,6 Promille wird Ihre Fahreignung generell infrage gestellt. Ihnen ist die MPU sowie ein Führerscheinentzug sicher.
Ersttäter Trunkenheitsfahrt Fahrrad
Die absolute Fahruntauglichkeit ist bei Autofahrern bei 1,1 Promille erreicht.
Bei Fahrradfahrern liegt dieser Wert um 0,5 Promille höher, nämlich bei 1,6 Promille.
Werden Sie auf dem Fahrrad mit mehr als 1,6 Promille angehalten, so haben Sie die MPU sicher. Das gilt sowohl für Erst- als auch für Wiederholungstäter.
Werden Sie auf dem Fahrrad als Ersttäter mit weniger als 1,6 Promille erwischt, droht Ihnen in der Regel keine MPU.
MPU Betroffener enthüllt, wie der MPU Psychologe denkt:
Übrigens: Wie wichtig die Vorbereitung auf die MPU ist, zeigen die Studienergebnisse einer Erhebung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt):
- Lediglich 37,1% der nicht vorbereiteten MPU Teilnehmer bestehen.
- Dagegen bestehen 81% der MPU Teilnehmer, die sich im Vorfeld der MPU einer Vorbereitung unterzogen haben.
Ersttäter Trunkenheitsfahrt mit Unfall
Verursachen Sie als Autofahrer mit einem Promillewert von 0,3 oder mehr einen Unfall, dann werden Sie strafrechtlich verfolgt. Denn die Behörden gehen in diesem Fall davon aus, dass die Alkoholisierung zum Unfallgeschehen beigetragen hat.
Ihnen drohen neben einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe jedenfalls 3 Punkte in Flensburg sowie in schweren Fällen der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis.
Trunkenheitsfahrt Verjährung
Im Gesetz ist gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB verankert, dass “übrige” Taten (zu denen zählen Trunkenheitsfahrten) nach Ablauf von 3 Jahren verjähren.
1,6 Promille auf dem Fahrrad und keine MPU
MPU bei 1,6 Promille auf dem Fahrrad – ist das immer so?
Tatsächlich können wir uns auf ein Gerichtsurteil des VGH München stützen. Unter dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 11 ZB 20.2611 entschied das Gericht, dass eine MPU-Anordnung rechtens ist, wenn ein Fahrradfahrer mit 1,6 Promille und mehr erwischt wird.
Irrelevant ist dabei die zurückgelegte Fahrstrecke. Auch wenn Sie nur ein paar Meter auf dem Fahrrad unterwegs waren, ist Ihr Führerschein weg.